Eine eisige Nacht und schon ist es passiert: Das Rohr ist zugefroren - Mist!
Sie haben vergessen Ihr Wasser abzudrehen.
Viele Versicherer sehen dies als fahrlässiges Verhalten an und zahlen in so einem Fall gar nicht oder nur einen Teil.
Achten Sie also immer darauf, dass in Ihrem Versicherungsschutz die sogenannten "grobfahrlässige Obliegenheitsverletzungen" mitversichert sind!